Ihr Pflegegeld ist mir ein Anliegen. Genauer gesagt, dass Sie das Geld bekommen welches Ihnen gesetzlich zusteht. Wenn Sie also
der Meinung sind, dass Sie vom Pflegegeldbegutachter falsch eingestuft wurden, so kann ich Ihnen eine Beratung zu Ihren spezifischen Pflegegeld - Sorgen anbieten.
Außerdem erstelle ich für Sie im Falle einer möglichen Falscheinstufung ein Schreiben in dem ich auf die gesetzlich geregelten
Richtlinien Bezug nehme.
Mit diesem Schreiben wird es für Sie leichter, im Falle einer Berufung bzw. eines Einspruchs zu handeln. Vom Begutachter und auch
vor Gericht, kann dies nicht ignoriert werden.